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Wohnungsverkäufe in Dubai ziehen wieder an: Due Diligence beim Land Department

Im Mai 2026 seien die Immobilienverkäufe in Dubai nach Angaben des Bewertungsunternehmens ValuStrat um 19 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken. Der Rückgang hatte mit dem Kriegsbeginn im Nahen Osten am 28. Februar eingesetzt.

Für das dritte Quartal meldet die Analyseplattform Al Masdar Al Aqaari wieder Zuwächse. Nach ihrer Auswertung von Daten des Dubai Land Department (DLD), der Grundbuchbehörde des Emirats, seien von Juli bis September 7.825 fertige Wohnungen für rund 12,8 Milliarden Dirham (AED) verkauft worden, umgerechnet etwa 3,1 Milliarden Euro. Das entspreche einem Plus von 16,4 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal. 

Der jüngste Anstieg erweckt auch wieder das Interesse ausländischer Investoren. Käufer aus Deutschland kennen den Notar, der den Vertrag beurkundet und die Eintragung ins Grundbuch veranlasst. Im Verfahren des DLD kommt er nicht vor. Was er hierzulande übernimmt, klären Käufer in Dubai selbst oder mit eigenen Beratern, über die Register und Dienste der Behörde. 

25 Minuten beim Registration Trustee

Eingetragen werden solche Verkäufe in Registration Trustee Centern, den Büros von Servicepartnern, die das DLD für die Eigentumsübertragung zugelassen hat. Der Termin dort ist der letzte Schritt im Ablauf beim Immobilienkauf in Dubai, denn erst mit der Eintragung wechselt der Eigentümer im Register des DLD. Auf seiner Serviceseite nennt das DLD im Oktober 2026 eine Bearbeitungszeit von 25 Minuten. Ausländer ohne Wohnsitz in den Emiraten weisen sich mit dem Reisepass aus, Residenten mit der Emirates ID, von der das Büro keine Kopie anfertigt. In den ausgewiesenen Freehold-Gebieten, in denen Ausländer Eigentum erwerben können, muss zudem eine elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bauträgers vorliegen, die e-NOC.

Laut Gebührenliste des DLD, Stand Oktober 2026, fallen für den Termin unter anderem an:

  • je 2 Prozent des Kaufpreises für Verkäufer und Käufer
  • 4.000 AED (rund 970 Euro) plus Mehrwertsteuer für den Servicepartner bei einem Kaufpreis ab 500.000 AED (rund 122.000 Euro), darunter 2.000 AED (rund 490 Euro)
  • 250 AED (rund 60 Euro) für die Eigentumsurkunde

Hinzu kommt die Maklerprovision.

Maklerkarte in der App Dubai REST

Ausgestellt wird die e-NOC über Dubai REST, die App des DLD. Dort lässt sich auch prüfen, ob ein Makler zugelassen ist. Die Real Estate Regulatory Agency (RERA), die Regulierungsbehörde des DLD, stellt allen, die im Emirat beruflich mit Immobilien arbeiten, eine elektronische Karte aus. In der App wählt der Nutzer deshalb zuerst den Kartentyp und gibt dann die Kartennummer ein. Das Ergebnis erscheint laut DLD sofort.

Eine ähnliche Abfrage gibt es in Deutschland bei Überweisungen, die Empfängerüberprüfung der Banken. Beim Anlagebetrug in Schwäbisch Gmünd, den das Polizeipräsidium Aalen im November 2025 meldete, wollte ein Ehepaar einen mittleren sechsstelligen Betrag bis zu einem anstehenden Wohnungskauf anlegen. Der Anbieter habe sich als eine seit 2023 nicht mehr existierende ausländische Finanzierungsgesellschaft ausgegeben und einen möglichen Warnhinweis der Bank vorab für bedeutungslos erklärt.

Wenn auf der Wohnung eine Hypothek liegt

Dubai REST bietet auch eine Echtheitsprüfung für die Eigentumsurkunde, die im Emirat Title Deed heißt. Die Prüfung läuft auch über die Website der Behörde.

Ein eigenes Eintragungsverfahren sieht das DLD für Wohnungen vor, auf denen noch eine Hypothek liegt. Dafür verlangt es ein Schreiben der Bank über die offene Summe. Der Verkäufer erhält einen Scheck über die Restschuld, der auf die Bank lautet, und holt damit das Freigabeschreiben. Erst wenn es vorliegt, trägt das DLD den Verkauf vollständig ein. Bis dahin sichert eine Registrierungsbescheinigung, die Käufer und Verkäufer nach der Prüfung durch das DLD per E-Mail erhalten, die Rechte beider Seiten.

Mit der e-NOC erhebt der Bauträger keinen Einwand gegen den Verkauf.

Treuhandkonto und Baufortschritt beim Off-Plan-Kauf

Den Termin beim Trustee beschreibt das DLD für Grundstücke und fertige Einheiten. Wer vom Plan kauft, also vor der Fertigstellung, zahlt in Raten nach Baufortschritt auf ein Treuhandkonto, das ein Gesetz von 2007 für jedes Projekt getrennt vorschreibt. Gläubiger des Bauträgers dürfen darauf nicht zugreifen.

Bleibt ein Projekt unvollendet, muss der Treuhänder nach Rücksprache mit dem DLD dafür sorgen, dass es fertig gebaut wird oder die Käufer ihre Zahlungen zurückerhalten. Eine Frist dafür nennt das Gesetz nicht. Wird ein Projekt aufgehoben, verteile das DLD das Geld auf dem Konto nach eigener Auskunft ganz oder anteilig, je nachdem, wie viel noch darauf liege.

Wie weit gebaut ist, zeigt das DLD auf seiner Website und in der App. Vor jeder Rate können Käufer eine Bestätigung des Baustands durch den vom DLD anerkannten Projektberater verlangen und müssen laut DLD erst zahlen, wenn der vereinbarte Stand nachgewiesen ist.

Nach der Fertigstellung behält der Treuhänder laut Gesetz 5 Prozent des Kontos ein. Der Bauträger erhält sie ein Jahr, nachdem die Wohnungen auf die Käufer eingetragen sind.

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